Der Begriff Partizipation kommt aus dem Lateinischen und bedeutet Beteiligung, bzw. Mitwirkung.
Er beschreibt auch die Umsetzung der Beteiligungs- und Beschwerderechte der Kinder und ist in den
UN-Kinderrechtkonventionen gesetzlich verankert.
In unserer Einrichtung stellt Partizipation das Recht der Kinder dar, entsprechend ihrem Entwicklungsstand an allen für sie betreffenden Entscheidungen beteiligt zu werden.
Teilhabe ist ein wesentliches Element demokratischer Lebensweise, die auf den drei Grundwerten Freiheit, Gleichberechtigung und Solidarität basiert.
Die Kinder entscheiden und bestimmen aktiv das Leben in der Kindertagesstätte, sie gestalten Situationen mit und entwickeln gemeinsam Ideen und Vorstellungen.
Konkret bedeutet dies, die Kinder in möglichst viele Entscheidungsprozesse, die ihre Person betreffen, einzubeziehen und sie an vielem, was das alltägliche Zusammenleben betrifft zu beteiligen.
Kinder teilhaben lassen, bedeutet aber nicht dass Kinder alles dürfen. Es geht um das Recht der Kinder, ihre Meinung frei zu äußern und diese Meinung angemessen und entsprechend ihrem Alter und ihrer Reife zu berücksichtigen. Dies impliziert eine erzieherische Haltung.
Den Kindern wird die Kompetenz zugestanden, ihrem Alter entsprechend, eigenständig ihren Alltag mitzugestalten.
Wir trauen den Kindern etwas zu, nehmen sie ernst und begegnen ihnen mit Achtung, Wertschätzung und Respekt.
Kinder…
· entwickeln ihre Identität durch Interaktion
· lernen Bedürfnisse in Worte zu fassen
· werden angeregt sich eine eigene Meinung zu bilden
· stärken ihr Selbstbewusstsein
· erleben Selbstwirksamkeit
· lernen Verantwortung zu tragen (für ihre Entscheidungen und deren Folgen) und Verantwortung zu teilen
· stärken die Fähigkeit anderen zuzuhören und andere aussprechen zu lassen
· entwickeln Möglichkeiten zur Konfliktbewältigung
· lernen andere Meinungen zu tolerieren und Kompromisse einzugehen
Beispiele zur Umsetzung von Partizipation in unserer Kita
· In der Freispielzeit wählen die Kinder frei aus was, wo und mit wem sie spielen / sich beschäftigen. Sie dürfen mitentscheiden
was unternommen wird, welchen Raum sie aufsuchen möchten und welche Spiele von Ihnen gespielt werden. Es gibt in den
Räumen Angebote der Fachkräfte, welche das einzelne Kind annehmen kann, aber auch ablehnen darf.
· Die Kinder sind bei der Gestaltung des Tagesablaufs beteiligt.
· Beim Frühstück kann jedes Kind selbst entscheiden, wann und ob es etwas isst. Beim Mittagessen entscheiden die Kinder
selbst was und wieviel sie essen, sie können sich selbst die Speisen auftun.
Die Kinder der Schatzsucher können zudem selbst entscheiden wann sie zum Mittagessen gehen möchten
(freies Mittagessen von 12:00 - ca 13:30 Uhr).
· Ideen und Vorschläge die Kinder im Alltag einbringen, werden von uns ernst genommen und gemeinsam mit den Kindern
realisiert oder es wird gemeinsam erforscht, warum sich ein Vorschlag vielleicht nicht umsetzten lässt.
· Einmal wöchentlich findet bei den Schatzsuchern eine Kinderkonferenz statt, in denen die Anliegen der Kinder gemeinsam
besprochen werden. Hier werden auch allgemeingültige Regeln besprochen und festgehalten.
Beschwerderecht
Jeder, sowohl Kinder als auch Eltern, haben das Recht auf Beschwerde und Kritik.
Unsere Eltern haben die Möglichkeit zum Gespräch mit der pädagogischen Fachkraft, der Kita-Leitung oder einem Elternvertreter. In Elterngesprächen können so manche Probleme gemeinsam gelöst werden.
Zusätzlich steht, für alle Eltern zugänglich, ein "Mitteilungs-Briefkasten" im Windfang zur Verfügung. Dieser wird ausschließlich vom Elternausschuss verwaltet und bietet hier auch die Möglichkeit anonym Beschwerden anzubringen.
Grundsätzlich leben wir den offenen und ehrlichen Austausch miteinander.